Unsere Ziele

2035: Schorndorf ist Klimaneutral!

Nachfolgend die zwölf Ziele aus dem von uns vorgeschlagenen Klimastadtplan. Weitere Details sind im Klimastadtplan nachzulesen.

Ziel 1

Klimaneutralität bis 2035

Die Stadt Schorndorf soll bis zum Jahr 2035 in ihrem Stadtgebiet die Treibhausgasemissionen nahezu auf null senken, bei einer jährlichen Reduktion um rechnerisch 7% der Emissionen, ausgehend vom Jahr 2021. Hierzu wird eine CO2- und Energie-Bilanz erstellt und veröffentlicht. Fortschritte bei der Dekarbonisierung werden regelmäßig in der lokalen Presse veröffentlicht. Alle Beschlüsse des Gemeinderats müssen klimaneutral sein.

Ziel 2

Energetische Sanierungen

Der Heizwärmebedarf aller stadteigenen Gebäude (z. B. Verwaltung, Schulen u. Sporthallen) wird reduziert. Die Stadt Schorndorf fördert die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden in privater Hand. Die Bemühungen der Stadt, die Bürger*Innen über Fördermöglichkeiten zu informieren, werden intensiviert. Dabei geht es um Erstberatung sowie um die verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten. Ein Vorzeigeprojekt “Klimaneutrales, Soziales Wohnen” wird realisiert. Die Stadt Schorndorf fördert die energetische und sozialverträgliche Sanierung durch Reduzierung des Heizwärmebedarfes.

Ziel 3

Nachhaltige und ökologische Stadtplanung

Höchste Priorität der Stadtplanung ist eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Bis 2023 werden für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne sowie Städtebauliche Verträge aktualisiert bzw. erstellt. Dabei werden folgende Kriterien festgeschrieben:
• Klimaneutrale Baustoffe (z. B. Holz und/oder Lehm) fördern bzw. vorschreiben
• Der Heizwärmebedarf darf bei Neubauten maximal 35kWh/m2.a betragen. Dabei werden bei Neubauten mit vier oder mehr Wohneinheiten mind. 30% dieser Wohnungen als sozial geförderter Wohnraum realisiert.
• Schnellstmöglich aber spätestens ab 2023 wird nach dem Vorbild Tübingens Photovoltaik oder Solarthermie bei allen Neubauten genutzt.
• Bei Bauanträgen von Bauvorhaben größer als 250 qm Bruttogeschossfläche wird ein Energiekonzept sowie eine Lebenszyklusanalyse gefordert (Bsp. Freiburg).
• Bei Neubauten wird die Regenwassernutzung (Zisternen) vorgeschrieben.

Die Stadt Schorndorf verfolgt weiterhin die Analyse von Leerstand in ihrem Stadtgebiet. Die Stadt reduziert die Anzahl der leerstehenden Objekte bis 2025 um 50%. Bei durchzuführenden Wettbewerben ist bei der Vergabe von Grundstücken nicht der Höchstpreis, sondern die Eignung des Konzeptes im Sinne des Klimaschutzes maßgeblich.

Ziel 4

Stadtklima und Stadtbegrünung

Das Stadtklima Schorndorfs wird durch folgende Forderungen positiv beeinflusst, damit das Überhitzungsrisiko bei großer Hitze stark gesenkt wird:

• Neubauten müssen mind. eine 90%-ige Regenwasserrückhaltung durch Versickerungsflächen ermöglichen.
• Dächer mit einer Neigung von unter 15 Grad müssen zu 100% mindestens extensiv, wenn möglich intensiv begrünt werden.
• Mindestens 100 qm neue Grünfläche pro Jahr in den versiegelten innerstädtischen Bereichen durch Förderung von öffentlichen sowie privaten Fassadenbegrünungen.

Ziel 5

Erneuerbare Wärme

Ein Solarthermieprojekt wird als Wärmelieferant für das Schorndorfer Fernwärmenetz realisiert. Der Anteil solarer Fernwärme wird bis 2024 auf mind. 7% der Fernwärmeversorgung Schorndorfs ausgebaut. Die Stadt erstellt einen Dekarbonisierungs- (Kohlenstofffrei) und Wärmeplan für alle Gebäude der Stadt. Es werden Anreize zur Abwärmenutzung geschaffen und Maßnahmen zur Energieeffizienz in Betrieben entwickelt.

Ziel 6

Städtisches Vorbild

Das Potential zur Erzeugung erneuerbarer Energien wird bei allen städtischen Gebäuden und den Gebäuden stadteigener Betriebe analysiert und bis 2035 vollumfänglich genutzt. (z. B. durch Installation von Solaranlagen oder Anlagen zur Abwärmenutzung).
Die Stadt Schorndorf und deren Eigenbetriebe ziehen ihre Investitionen zurück aus dem Geschäftsfeld der Förderung, Verarbeitung und dem Vertrieb von fossilen Energieträgern. (Divestment)

Ziel 7

Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Die Stadt Schorndorf bezieht bis 2022 sämtlichen Strom aus 100% regenerativen Quellen. Die Stadtwerke Schorndorf reduzieren den Anteil der Kohlekraft und sonstigen fossilen Energien im Gesamtstrommix der Stadtwerke bis 2023 auf 0%.

Ziel 8

Förderung des ÖPNV und Klimaticket

Die Stadt Schorndorf veranlasst einen Ausbau der ÖPNV-Kapazität. Der Anteil des ÖPNV an in Schorndorf zurückgelegten Wegen soll bis 2035 auf mindestens 30% gesteigert werden. Für neu hinzugezogene Bürger*Innen gibt es ab 2021 ein kostenloses, drei Monate gültiges “Klimaticket” für den ÖPNV. Bürger*Innen, die bereits in Schorndorf wohnen, erhalten die gleiche Fahrkarte, sofern sie nachweislich einen auf sich angemeldeten Pkw abmelden.

Ziel 9

Parkraumbewirtschaftung und Fahrradabstellanlagen

Die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung wird weiterverfolgt bzw. ausgeweitet. Parkflächen werden entsprechend der in Ziel 10 genannten Kriterien umgewandelt.

Ziel 10

Umgestaltung von Hauptverkehrsstraßen

Parkplätze an Hauptverkehrsstraßen werden zu baulich getrennten Geh- und Radwegen umgewandelt – bzw. in Grün- oder in Radabstellanlagen umgebaut. Wichtig ist dabei die Busbeschleunigung in Richtung des Bahnhofs (Bspw. Linie 244 in der Vorstadtstraße).

Ziel 11

Umgestaltung Nebenstraßen

Die Stadt Schorndorf gestaltet jährlich 1,5 km Straße im Nebenstraßennetz so um, dass diese für den Radverkehr attraktiver werden.

Ziel 12

Bildung und Vernetzung

Unsere Stadt wird über finanzielle Zuwendungen und politische Wirkung im Kreisrat und auf die Handwerkskammer dazu beitragen, dass Schlüsselberufe und Qualifizierungen für die Energiewende und Dekarbonisierung unserer lokalen Wirtschaft gefördert werden. Darüber hinaus wird Schorndorf bürgerliches Engagement fördern, um sich mit gefährdeten Regionen und Städten zu vernetzen. Das Ziel ist es, den Bürgern die Situation in diesen Regionen näher zu bringen, um das Bewusstsein für den Zustand des Klimas zu wecken.

Glossar

Bürgerrat Der Bürgerrat ist eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Politik. Unterstützt durch eine spezielle Art der Moderation – der Dynamic Facilitation – erarbeiten zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde, Region oder eines Landes an einem Wochenende Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen. Es ist ein Instrument der Politikberatung, demnach konsultativ und als Ergänzung zum repräsentativ-demokratischen System zu sehen. in Wegweiser Bürgergesellschaft

Klimagerechtigkeit Klimagerecht wäre es, wenn auf der Emissionsseite jedem Menschen ein Kohlenstoff-Budget in Höhe von ein bis zwei Tonnen Kohlendioxidäquivalent pro Jahr zustände. Im Einzelnen umstritten ist dabei, wie sehr die historischen Emissionen der Industrieländer bei dieser Rechnung berücksichtigt werden müssen und sollen. Eine klimagerechte Emissionspolitik würde es vielen Entwicklungsländern (theoretisch) erlauben, ihren Treibhausgas-Ausstoß zum Teil erheblich zu steigern. Für die Hauptverursacher des Klimawandels, die industrialisierten Nationen, würde dies hingegen einer Reduktion um bis zu 95 Prozent gleichkommen. in Wikipedia

Klimaneutralität bedeutet, dass durch einen Prozess oder Tätigkeit netto keine Treibhausgase in die Atmosphäre abgegeben werden. in Wikipedia

Klimaschutz ist der Sammelbegriff für Maßnahmen, die der durch den Menschen verursachten globalen Erwärmung entgegenwirken. in Wikipedia